Vertragsrecht

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Unsere Leistungen im Vertragsrecht

Jedermann ist im täglichen Leben von Verträgen betroffen. Mal mehr oder mal weniger. Dies beginnt mit Angebot und Annahme beim Kauf von Brötchen oder Zeitung und geht bis in die weit verzweigten Bereiche des Privat- und/oder Geschäftslebens.
Im allgemeinen orientieren sich die Vereinbarungen am BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Jedoch begibt sich jedermann schnell in Spezialgebiete, sobald man von der Norm eines einfachen Kaufs abweicht. Dann gelten besondere Regelungen beispielsweise für den Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag oder aber für besondere Rechtsgebiete wie z. B. den Franchisevertrag, den Leasingvertrag oder einen Lizenzvertrag.

Die Grenzen der Vertragsfreiheit (auch Privatautonomie genannt) werden gezogen, wenn der Vertrag gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt. In diesem Falle ist der gesamte Vertrag nichtig und im Ergebnis nicht wirksam.

Häufig ergeben sich Probleme im klassischen Bereich der Erfüllung vertraglicher Pflichten und die Folgen eines Verstoßes gegen diese. Dann stellt sich die Frage der Geltendmachung von Vertrags- oder Ersatzansprüchen wie Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz.

Es können sich hieraus jedoch auch Ansprüche auf Minderung des Preises oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag ergeben. Diese Rechte können auch neben einer Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.

Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitzeitig prüfen, um am Ende keine Verluste zu erleiden.

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