Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt – im Unterschied zum Individualarbeitsrecht – die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen arbeitsrechtlichen Koalitionen. Dies sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgeber (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände). Relevant sind in diesem Bereich vornehmlich das Arbeitskampf-, Tarifvertrags- und Mitbestimmungsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht läßt sich hierbei unter die zwei folgenden Oberbegriffe fassen:

Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht

Tarifrecht
Das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen ist in Art. 9 Abs. 3 GG verankert und soll für das angemessene Kräfteverhältnis zwischen Arbeitgebern Arbeitnehmern sorgen. Tarifverträge regeln die Rahmenbedingungen für die inhaltliche Ausgestaltung, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen. Sie entfalten grundsätzlich zwischen den Tarifvertragsparteien Wirkung und sind dann arbeitsvertraglichen Individualvereinbarungen übergeordnet. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch dann bindend sein, wenn er für eine bestimmte Branche für allgemeinverbindlich erklärt wird oder durch Bezugnahme in einem Individualarbeitsvertrag eingebunden wird. Ist von der Wirksamkeit eines Tarifvertrages auszugehen, kann von seinen Bestimmungen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht ist gesetzlich verankert im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Es regelt die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat, anderen Arbeitnehmervertretungen, der Belegschaft und dem Arbeitgeber. Ebenso die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in betrieblichen Angelegenheiten.
Durch die Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz soll die vertrauensvolle betriebliche Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes gewährleistet werden. Darüber hinaus ist es die Grundlage für die Einrichtung einer Einigungsstelle, welche der Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dient.

Gerade im kollektiven Arbeitsrecht sollten konkrete Regelungen nicht ohne anwaltliche Beratung getroffen werden. Wir stehen gern beratend zur Verfügung.

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