Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Begründung, Administration als auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei befassen wir uns im Bereich des Individualarbeitsrechts regelmäßig z.B. mit folgenden Themen:
- Gestaltung von Arbeits- und/oder Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialrechtlichen Aspekten
- Kündigungsschutzangelegenheiten einschließlich Zustimmungsersetzungsverfahren und Verfahren vor dem Integrationsamt
- Abmahnungen, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Befristungen, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenanpassung, Elternzeit, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Urlaub, Versetzung, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Zeugnis
- Umsetzung von Betriebsübergängen, Umstrukturierungen aller Art, einschließlich der Konzeption von Interessenausgleichen, Sozialplänen und sonstigen Betriebsvereinbarungen
- Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts gehören insbesondere folgende Tätigkeiten zu unseren angebotenen Dienstleistungen
- Unterstützung bei Fragen des Betriebsverfassungsrechts (z.B. Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben)
- Bearbeitung von tarifvertraglichen Fragen
- Beratung und Unterstützung im Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen)