Jährlich geraten 20-30.000 Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz. Nichts kann eine kleine Firma oder auch einen Mittelständler schneller in Schieflage bringen, als die unprofessionelle Verfolgung eigener Forderungen gegenüber seinen Schuldnern.
Das Forderungsmanagement beschäftigt sich mit der Absicherung und Realisierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Ziel ist es, die Liquidität des eigenen Unternehmens zu sichern, eine Verbesserung der eigenen Bonität zu bewirken und schließlich aktiv zur Sicherung des eigenen Unternehmens beizutragen.
Zusammengefaßt verstehen wir hierunter insbesondere die rechtzeitige Geltendmachung und nachdrückliche Verfolgung finanzieller Ansprüche Ihres Unternehmens.
In diesem Zusammenhang muss ein restriktives Management der offenen Posten erfolgen. Durch den Einsatz einer effizienten, edv-gestützten Verwaltung entsprechender Forderungskonten, können wir die Verzugszeiträume minimieren und erforderlichenfalls unmittelbar gerichtlich gegenüber säumigen Schuldnern vorgehen. Den aktuellen Sollsaldo des jeweiligen Verfahrens nennen wir Ihnen binnen kürzester Zeit und lassen Ihnen diesen bei Bedarf in Form einer taggenauen Forderungsaufstellung inkl. aller zu berücksichtigenden Positionen zukommen.
Häufig treffen wir auf Aussagen, dass man (= der Mandant) diese Sachen durch ein Inkassounternehmen verfolgen lasse. Ein Trugschluß, wenn man hierbei denkt, besser zu fahren. Der Vorteil der Verfolgung Ihrer Ansprüche durch anwaltliche Dienstleistung liegt auf der Hand, ist jedoch hinlänglich nicht bekannt.
Während Inkassounternehmen die Ansprüche nicht im Klageverfahren vor den Gerichten geltend machen können, und die Angelegenheiten dann im Falle des außergerichtlichen Scheiterns dann doch über den Mandanten an eine Rechtsanwaltskanzlei abgeben müssen, können wir Ihre Ansprüche unmittelbar auf den richtigen Weg bringen, ohne zeitliche Verzögerungen zu verursachen.
Ferner ist zu beachten, dass die Gerichte NICHT die Erstattung von Inkasso- UND Anwaltskosten zulassen und dadurch die Kosten für die Einschaltung eines Inkassounternehmens in der Regel bei dem Mandanten hängen bleiben.